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Barrierefreie Website 2026 – BFSG Pflicht ab Juni 2025
Ab Juni 2025 gilt das BFSG – barrierefreie Websites sind Pflicht. Erfahren Sie was das bedeutet und wie Sie sich vorbereiten.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Ab dem 28. Juni 2025 muessen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Wen betrifft das BFSG?
- Online-Haendler mit E-Commerce-Webseiten
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Mio Euro Jahresumsatz
Was bedeutet barrierefrei?
- Wahrnehmbar: Alternativtexte fuer Bilder, Untertitel fuer Videos
- Bedienbar: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar
- Verstaendlich: Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten
- Robust: Kompatibel mit assistiven Technologien
Gompper Webdesign und Barrierefreiheit
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