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BarrierefreiheitBFSGWebdesign17. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website 2026 – BFSG Pflicht ab Juni 2025

Ab Juni 2025 gilt das BFSG – barrierefreie Websites sind Pflicht. Erfahren Sie was das bedeutet und wie Sie sich vorbereiten.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Ab dem 28. Juni 2025 muessen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Wen betrifft das BFSG?

  • Online-Haendler mit E-Commerce-Webseiten
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Mio Euro Jahresumsatz

Was bedeutet barrierefrei?

  • Wahrnehmbar: Alternativtexte fuer Bilder, Untertitel fuer Videos
  • Bedienbar: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar
  • Verstaendlich: Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten
  • Robust: Kompatibel mit assistiven Technologien

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